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WIR FREUEN UNS AUF SIE!

BITTE BEACHTEN SIE DIE ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN FÜR IHREN BESUCH

 

 

FAQ & Hausordnung

FAQ FÜR BESUCHER*INNEN

WIE GELANGE ICH IN DIE HISTORISCHE STADTHALLE?

  • Über den Haupteingang oder das Parkhaus Südstraße gelangen Sie in die Wandelhalle.
     
  • An den Ein- und Ausgängen steht Handdesinfektionsmittel zur Nutzung bereit.
     
  • Mit einem Leitsystem wird auf die Einhaltung der Hygieneregeln hingewiesen.
     
  • Folgen Sie bitte den Anweisungen des Servicepersonals. Es hilft bei allen Fragen gerne weiter.
     
  • Ein Sammeltaxen-Dienst wird nicht angeboten.
     

BESTEHT eine BARRIEREFREIHEIT?

Ja. Die Aufzüge sind in Betrieb. Vom Parkhaus Südstraße aus gelangen Sie in die Wandelhalle.
 


WIRD GARDEROBENSERVICE ANGEBOTEN

Die Garderobenabgabe ist für alle Gäste verpflichtend. An den Theken in der Wandelhalle nimmt man gerne Ihre Mäntel und Rucksäcke, aber auch große Musikinstrumente oder Regenschirme entgegen. In unseren Sälen sind nur Taschen bis maximal DIN-A4-Größe erlaubt. Die Garderobengebühr beträgt 2,00 €. Jacken und Taschen über Stuhllehnen oder auf dem Fußboden beeinträchtigen den freien Fluchtweg im Notfall.
 


    KÖNNEN PROGRAMMHEFTE UND MERCHANDISING ERWORBEN WERDEN?

    Ja, während unserer Veranstaltungen gibt es einen Verkauf von Programmheften und Merchandising.
     


    GIBT ES KONZERTPAUSEN?

    Ja.
     


      GIBT ES EIN GASTRONOMISCHEs ANGEBOT?

      Unser gastronomisches Angebot findet wie gewohnt statt.
       



      Wenn Sie weitere Fragen haben, mailen Sie uns gern oder rufen Sie an:
      +49 202 245890
      info(at)stadthalle.de

      Wir freuen uns auf Sie!

       

      FAQ FÜR VERANSTALTER*INNEN

      WELCHE VERANSTALTUNGSFORMEN SIND MÖGLICH?

      Bei uns können alle Veranstaltungsformate durchgeführt werden, die Detailplanung richtet sich nach den behördlichen Vorgaben. Wir schneiden unser Angebot individuell auf Ihre Bedürfnisse zu.

      Auch bei der Durchführung von Hybrid Events sind wir Ihr kompetenter Partner: Corona hat uns alle vor neue Herausforderungen gestellt und neue Kommunikationsmöglichkeiten erlebbar gemacht. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung Ihres „digitalen live Events“. Ob es um die Implementierung von Inhalten geht (ppt, Filme etc.), Livestreaming oder Konferenzschaltungen – wir kümmern uns um perfekte Inszenierung, Broadcasttechnik und Regie.

      Wir sind wie immer bei allen technischen und organisatorischen Fragen für Sie da.

      Senden Sie uns gerne Ihre Anfrage oder rufen Sie uns an:
      + 49 202 245890
       


      BESTEHT eine BARRIEREFREIHEIT?

      Die Barrierefreiheit/Befahrbarkeit der Säle ist gewährleistet. Die Aufzüge sind in Betrieb. Vom Parkhaus Südstraße aus gelangen Sie in die Wandelhalle.
       


      WIRD GARDEROBENSERVICE ANGEBOTEN?

      Die Garderobenabgabe ist für alle Gäste verpflichtend. An den Theken in der Wandelhalle nimmt man gerne Ihre Mäntel und Rucksäcke, aber auch große Musikinstrumente oder Regenschirme entgegen. In unseren Sälen sind nur Taschen bis maximal DIN-A4-Größe erlaubt. Die Garderobengebühr beträgt 2,00 €. Jacken und Taschen über Stuhllehnen oder auf dem Fußboden beeinträchtigen den freien Fluchtweg im Notfall.
       


      WIE IST DER ZUTRITT ZU DEN SANITÄREN ANLAGEN GEREGELT?

      Der Zutritt zu den Toilettenbereichen ist frei zugänglich. 
       


        WELCHES REINIGUNGSVERFAHREN WIRD IN DER HISTORISCHEN STADTHALLE ANGEWENDET?

        Unser Reinigungspersonal ist in einem Reinigungsrhythmus tätig – nicht nur im WC-Bereich, sondern auch in der allgemeinen Oberflächendesinfektion (Geländer, Handläufe, Türklinken) und im Gastronomiebereich. Im gesamten Haus sind Desinfektionsspender verfügbar.

        Statt mit herkömmlichen Reinigungsmitteln reinigen wir chemiefrei mit einem Ozonreinigungsgerät von Tersano. Dabei wird Sauerstoff aus der Luft in Aktivsauerstoff umgewandelt und in Leitungswasser gelöst. Der Aktivsauerstoff reinigt die Böden zu 99,9 % von Schmutz, Keimen und Viren.
         


          WIE FUNKTIONIERT DIE KLIMATISIERUNG DES GROSSEN SAALS

          Die Lüftungsanlage läuft auf reinem Frischluft-Betrieb mit einer Leistung von 40.000 m³/Std. Zur Belüftung des Raums wird frische Luft aus dem Park hinter der Stadthalle angesaugt, durch drei Filter gereinigt und nach Bedarf erwärmt, gekühlt, be- oder entfeuchtet. Die so aufbereitete Luft wird durch in der Holzvertäfelung versteckte Auslässe nochmals gefiltert und über fast die gesamte Länge aller vier Wände mit wenig Druck in den Saal befördert. Da diese Zuluft prinzipiell kühler als die aufgewärmte Luft im Saal ist, entsteht im Raum eine nach oben gerichtete Luftströmung, die auch evtl. kontaminierte Aerosole nach oben zur Saaldecke führt. In der Saaldecke befinden sich Abluftöffnungen, verborgen in den vergoldeten Stuckarbeiten. Durch diese Öffnungen wird die Luft von einer Abluftanlage angesaugt und nach draußen befördert.
           


            SIND VERANSTALTUNGEN MIT GASTRONOMISCHEM ANGEBOT MÖGLICH?

            Gemeinsam mit der Culinaria Wuppertal bieten wir Ihrem jeweiligen Veranstaltungsformat angepasste Gastronomiekonzepte an, die den Verordnungen des Landes NRW entsprechen.
             


            KANN ICH TICKETS AN DER TAGES/ABENDKASSE IN DER HISTORISCHEN STADTHALLE ANBIETEN?

            Ja, unsere Tages- und Abendkassen haben geöffnet.
             



            Wenn Sie weitere Fragen haben, mailen Sie uns gern oder rufen Sie an:
            +49 202 245890
            info(at)stadthalle.de


            Wir sind für Sie da und freuen uns aufs Wiedersehen.

            Hausordnung

            Stand Mai 2024

            Die Hausordnung bestimmt die Rechte und Pflichten von Besuchern, während ihres Aufenthalts auf dem Gelände und in den Veranstaltungsräumen und -flächen der Historischen Stadthalle Wuppertal (nachfolgend „Versammlungsstätte“ genannt). Der jeweilige Veranstalter und die Historische Stadthalle Wuppertal GmbH als Betreiber kontrollieren die Einhaltung der Pflichten gegenüber den Veranstaltungsbesuchern.

            Der Aufenthalt in der Versammlungsstätte bei öffentlichen Veranstaltungen mit Verkauf von Eintrittskarten ist nur Besuchern mit gültiger Eintrittskarte oder Gästen des Veranstalters gestattet. Besucher haben den auf der Eintrittskarte für die jeweilige Veranstaltung angegebenen Platz einzunehmen und nur die dafür vorgesehenen Zugänge zu benutzen. Bei Verlassen der Versammlungsstätte verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit.

            Alle Einrichtungen der Versammlungsstätte sind pfleglich und schonend zu benutzen. Innerhalb der Versammlungsstätte hat sich jeder so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Es besteht Rauchverbot. Dies gilt auch für die Verwendung von E-Zigaretten. Der Konsum von Cannabis in jeglicher Form ist in der Veranstaltungsstätte inklusive aller ausgewiesenen Raucherflächen untersagt.

            Aus Sicherheitsgründen kann die Schließung von Räumen, Gebäudeteilen und Freiflächen sowie deren Räumung angeordnet werden. Alle Personen, die sich in der Versammlungsstätte und auf deren Gelände aufhalten, haben entsprechenden Aufforderungen unverzüglich Folge zu leisten und bei einer Räumungsanordnung die Versammlungsstätte sofort zu verlassen. 

            Garderobe, Taschen- und Körperkontrollen: Aus Sicherheitsgründen kann das Verbot der Mitnahme von Taschen und Rucksäcken sowie die Verpflichtung zur Abgabe von Taschen, Rucksäcken und Garderobe zu den ortsüblichen Entgelten angeordnet werden. Soweit keine entsprechenden Verbote bestehen, muss der Besucher damit rechnen, dass Taschen- und Körperkontrollen durchgeführt und mitgeführte Behältnisse, Mäntel, Jacken und Umhänge, auf ihren Inhalt kontrolliert werden. Besucher, die mit der Sicherstellung von Gegenständen, die zu einer Gefährdung der Veranstaltung oder von Besuchern führen können, durch den Einlass- oder Ordnungsdienst nicht einverstanden sind, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

            Für Wertgegenstände, Geld, Schlüssel in abgegebenen Taschen, Rucksäcken oder abgegebener Garderobe wird keine Haftung übernommen!

            Personen, die erkennbar unter starkem Alkohol- und Drogeneinfluss stehen, werden von der Veranstaltung ausgeschlossen und haben die Versammlungsstätte zu verlassen. Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. Sonderregelungen gelten nur bei ausdrücklichem Aushang an den Kassen und Einlassbereichen.

            Das Mitführen folgender Sachen ist verboten:

            • Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können
            • Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge und Haarspray
            • Behältnisse, die aus zerbrechlichem oder splitterndem Material hergestellt sind
            • Feuerwerkskörper, Raketen, bengalische Feuer, Rauchpulver, Leuchtkugeln, pyrotechnische Gegenstände
            • Mechanisch und elektrisch betriebene Lärminstrumente
            • Sämtliche mitgebrachte Getränke und Speisen
            • Rassistisches, fremdenfeindliches und radikales Propagandamaterial
            • Ton- oder Bildaufnahmegeräte zum Zweck der kommerziellen Nutzung

            Verspäteter Einlass/Wiedereinlass in den Saal: Nach Vorstellungsbeginn können Besucher aus Sicherheitsgründen und im Interesse der Künstler und der anderen Besucher grundsätzlich erst zu einer Veranstaltungspause und ohne Anspruch auf den gelösten Kartenplatz in den Saal eingelassen bzw. wieder eingelassen werden (nach Verlassen des Saales während der Vorstellung). Lediglich in Ausnahmefällen können Besucher außerhalb einer Pause, z. B. bei Veranstaltung ohne Pausenunterbrechung, zu einem von der künstlerischen Leitung jeweils festgelegten geeigneten Zeitpunkt nach Vorstellungsbeginn eingelassen werden.

            Der Zutritt ist Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nur in Begleitung Erwachsener gestattet. Abweichende Regelungen werden besonders bekannt gegeben. Jugendliche vom vollendeten 14. Lebensjahr an haben wie Erwachsene uneingeschränkten Zutritt. Veranstaltungsbezogene Sonderregelungen, z.B. „nur für Fachbesucher” bleiben unberührt.

            Recht am eigenen Bild: Werden durch Mitarbeiter des Betreibers, durch den Veranstalter oder beauftragte Unternehmen Fotografien, Film- und/oder Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte zur Berichterstattung über die Veranstaltung hergestellt, darf die Aufnahmetätigkeit nicht behindert oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden. Alle Personen, welche die Versammlungsstätte betreten oder sich dort aufhalten, werden durch die vorliegende Hausordnung auf die Durchführung von Foto-, Film- und Videoaufnahmen im Bereich der Versammlungsstätte hingewiesen. Aufnahmen der Teilnehmer und Besucher von Veranstaltungen können nach Maßgabe von § 23 KunstUrhG veröffentlicht werden.

            Lautstärke bei Musikveranstaltungen: Die Besucher werden darauf hingewiesen, dass bei manchen Veranstaltungen im Publikumsbereich Schallpegel erreicht werden können, die zur Entstehung eines dauerhaften Gehörschadens beitragen können. Zur Reduzierung des Schädigungsrisikos empfehlen wir insbesondere die Nutzung von Gehörschutzmitteln. Der Veranstalter weist bei solchen Veranstaltungen auf entsprechende Risiken im Eingangsbereich der Versammlungsstätte hin und stellt den Besuchern auf Verlangen Gehörschutzstöpsel kostenlos zur Verfügung. Es gelten die Vorschriften laut TA Lärm (Schutz der Nachbarschaft), DGUV V3 (Schutz der Beschäftigten), DIN 15905 Teil 5 (Schutz des Publikums).

            Hausverbote gelten für alle laufenden und künftigen Veranstaltungen in der Versammlungsstätte. Für die Aufhebung des Hausverbots bedarf es eines schriftlichen Antrags mit Begründung, über den innerhalb von 3 Monaten entschieden wird.

            14.05.2024 Silke Asbeck - Geschäftsleitung

            Hausordnung

            Barrierefreiheit

            Selbstverständlich ist die Historische Stadthalle barrierefrei gestaltet.

            Rollstuhlrampen und Aufzüge (mit Ansage)
            ermöglichen Ihnen den problemlosen Zugang zu allen Räumen.

            Behindertenparkplätze
            stehen Ihnen im Parkhaus/Parkplatz Südstraße zu Verfügung.

            Rollstuhlgerechte Toiletten
            befinden sich im Erdgeschoss (vom Haupteingang gesehen rechts) am östlichen Ende der Wandelhalle und sind ausgeschildert.

            Ein Rollstuhl
            ist im Haus vorhanden.

            Eine unbegrenzte Anzahl an Rollstuhlplätzen
            steht im Großen Saal zur Verfügung.

            BEI BEDARF HELFEN IHNEN UNSERE PFÖRTNER SOWIE DAS PERSONAL DER CULINARIA UND DES FOYER-TEAMS JEDERZEIT GERNE WEITER.

            Parkpauschale

            Nutzen Sie die Veranstaltungs-Parkpauschale: Sie kostet 6,- Euro. Diese ist gültig im Zeitraum ab einer Stunde vor und bis eine Stunde nach der Veranstaltung.
            Ab sofort erfolgt die Ein- und Ausfahrt mit Kennzeichenerkennung. Bezahlung ist nur bargeldlos möglich. Nähere Informationen unter: WSW Parkhaus- und Parkplatz Stadthalle : Wuppertaler Stadtwerke

            Anfahrt & Parken

            Pause Plus

            Genießen Sie jede Minute Ihres Besuchs – bestellen Sie vor der Veranstaltung Ihre Drinks & Snacks online und sagen dem lästigen Anstehen ade!

            Mit uns bleibt Ihre Pause stressfrei und voller Genuss. 
             

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